Unsere Praxen

Bad Elster - Unsere Hauptpraxis

Logopädische Praxis Elisabeth Kreutzmann Bad Elster

Logopädische Praxis
Elisabeth Kreutzmann

Parkstraße 7
08645 Bad Elster

Im Haus Johanna

Montag bis Freitag08:00 - 18:00 Uhr
Samstag und Sonntaggeschlossen
037437 531088 bei Google Maps ansehen

Markneukirchen - Die Zweigstelle

Logopädische Praxis Elisabeth Kreutzmann Markneukirchen

Logopädische Praxis
Elisabeth Kreutzmann

Oberer Markt 3
08258 Markneukirchen

Im ehemaligen Ärztehaus Markneukirchen

Montag bis Freitag08:00 - 18:00 Uhr
Samstag und Sonntaggeschlossen
037437 539192 bei Google Maps ansehen

Häufig gestellte Fragen

Wer verordnet Logopädie?
  • HNO-Arzt
  • Hausarzt
  • Zahnarzt
  • Neurologe
  • Kinderarzt
  • Phoniater

Wenn Stimm- oder Atemprobleme Operationsfolgen sind, kann auch der Operateur eine Verordnung ausstellen.

Wenn das logopädische Problem in direktem Zusammenhang mit dem Grund für eine Reha steht (z.B. eine Operationsfolge ist oder mit der Grunderkrankung zusammenhängt) müsste Ihre Kurklinik eine Überweisung zur Logopädie ausstellen. Ansonsten bringen Sie bitte eine logopädische Verordnung von zu Hause mit. Am besten klären Sie diese Frage vor Kurantritt. Manche Kureinrichtungen haben hauseigene Logopäden, in andere kommen wir im Hausbesuch oder therapieren Sie in unserer Praxis.

Wer trägt die Kosten?

Bei ärztlicher Verordnung zahlen Patienten über 18 Jahre die gesetzliche Zuzahlung und Rezeptgebühr. Bei Zuzahlungsbefreiung erfolgt die komplette Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Überweist Sie Ihre Kureinrichtung, trägt diese die gesamten Kosten. Sie haben keine ärztliche Verordnung und möchten gern wissen, ob Logopädie für Sie die richtige Behandlungsform wäre? Rufen Sie uns an und vereinbaren einen kostenfreien Infotermin, an dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Manche lassen sich auch sofort telefonisch klären.

Wie lange ist eine Verordnung gültig?

Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden, wenn der Arzt „dringenden Therapiebedarf“ ankreuzt, innerhalb von 14 Tagen. Bedenken Sie dabei bitte, dass wir etwas Vorlauf benötigen, um für Sie einen geeigneten, möglichst festen Termin zu finden.

Wann sind Hausbesuche möglich?

Damit wir im Hausbesuch therapieren können, muss der verordnende Arzt dies auf dem Rezept ankreuzen. Ob eine Therapie in der Kureinrichtung stattfinden soll oder Sie zu uns in die Praxis kommen können, besprechen wir mit Ihrer Kureinrichtung.

Praxisräume